Nach dem jahrelangen Run auf Immobilien sind vor allem kleinere und mittlere Objekte und Projekte mittlerweile Mangelware. Zum Verkauf stehende Immobilien finden sich am ehesten noch im Mehrfamilienhaus- und im Gewerbebereich. Die nötigen Investitionssummen würden die meisten Privatanleger allerdings überfordern. Um dennoch an solchen Objekten und Projekten partizipieren zu können, bieten sich „Club-Deals“ an, die sich wachsender Beliebtheit erfreuen. Dabei bündeln mehrere Anleger ihre Kräfte und stemmen damit Großvorhaben, die sonst nur institutionellen Investoren vorbehalten blieben. Neben Großimmobilien kommen dafür beispielsweise auch Solarparks und andere Kraftwerke infrage.
Da man in einem solchen „Club“ prinzipiell für längere Zeit gebunden bleibt und alle mitreden dürfen, ist es wichtig, sich die Partner sorgfältig auszusuchen. Ihre Interessen sollten gleichgerichtet sein, damit das Co-Investment nicht im Streit und mit Verlusten endet. Zu vermeiden ist zudem, dass die Investorengruppe unter das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) fällt, denn das kann teuer werden. Die Poolvertragsgestaltung sollte in jedem Fall Profis übertragen werden, hier lauern nämlich einige Fallstricke.
Rund dreieinhalb Milliarden Euro Anlegergelder standen plötzlich zur Disposition, als der Schweizer Containervermieter P&R im letzten Jahr seine Zahlungsunfähigkeit vermeldete. Damit gehört die Affäre zu den rekordverdächtigen Anlageskandalen der jüngeren Geschichte. Da mehr als eine Million verkaufter und angeblich vermieteter Container gar nicht existieren, dürfte der Großteil der Investorengelder verloren sein.
Einer der Anleger wollte sich jedoch nicht mit den – eher bescheidenen – Abschlagszahlungen des Insolvenzverwalters zufriedengeben, die voraussichtlich ab 2020 fließen werden. Er klagte vor dem Landgericht Bonn direkt gegen die P&R auf Begleichung der ausstehenden Mietzahlungen. Die Richter stellten indes klar: Einzig der Insolvenzverwalter hat Zugriff auf die Vermögenswerte der Unternehmensgruppe und muss jene nach insolvenzrechtlichen Bestimmungen unter allen Gläubigern verteilen. Eine „Extrawurst“ gibt es nicht.
Für Aufregung sorgten kürzlich auch Serienbriefe von Anlegeranwälten. Woher diese die Adressen der P&R-Investoren hatten, ist unklar. Der zuständige Landesdatenschutzbeauftragte ist eingeschaltet und fahndet nach der undichten Stelle.
In den vergangenen Jahren wurden Goldanleger nicht verwöhnt. Der Kurs sprang hin und wieder über die 1.300-Dollar-Marke, fiel dann aber zuverlässig wieder darunter. Wer bei früheren Höchstständen jenseits der 1.700 Dollar eingestiegen war, konnte darüber kaum erfreut sein. Nun jedoch besteht Anlass zu neuer Hoffnung: Im August stieg der Goldkurs zeitweise auf 1.555 Dollar, der höchste Wert seit April 2013. In Euro wurde mit 1.393 Euro pro Unze sogar ein Allzeitrekord aufgestellt.
Die Gründe sind vielfältig und werden die Weltwirtschaft wohl noch eine Zeitlang prägen: Die amerikanische Notenbank Fed möchte die Geldpolitik wieder lockern, was den Dollar schwächen dürfte, da er für weltweite Investoren unattraktiver wird. Dadurch wird Gold für Anleger außerhalb des US-Währungsraums günstiger, die Nachfrage und damit auch der Kurs dürften profitieren. Der US-chinesische Handelskonflikt sorgt für wachsende Unsicherheit und treibt viele Investoren in den „sicheren Hafen“, als der Gold traditionell gilt. Auch der USA-Iran-Konflikt schwelt noch immer und macht die Finanzmärkte nervös. Zudem erwarten manche Experten, dass mit dem jüngsten Höhenflug des Goldpreises eine wichtige psychologische Hürde übersprungen wurde, die bislang viele Goldinteressenten vom Kauf abhielt.
Sparen die Deutschen falsch? Diese Frage stellt sich, wenn man verschiedene Länder und ihre Sparergebnisse vergleicht. Mit ihrem Einkommen und ihrer Sparquote zählen die Deutschen zu den Spitzenreitern in Europa. So betrug das Medianeinkommen 2016 rund 35.500 Euro (Median bedeutet: Eine Hälfte der Haushalte hatte ein höheres, die andere ein niedrigeres Einkommen). In Frankreich waren es 30.500, in Italien 25.000 und in Griechenland 17.000 Euro. Ebenfalls weit über dem Durchschnitt rangiert die Sparquote hierzulande, die ungefähr bei 17 Prozent liegt.
Anders sieht es jedoch aus, wenn man sich das Medianvermögen pro Kopf ansieht: Hier hinken die Deutschen mit 60.800 Euro deutlich hinterher, sogar die krisengeplagten Griechen kommen auf einen höheren Betrag, nämlich 65.100 Euro. Franzosen verbuchen 113.300, Italiener 146.200, Spanier 159.600 Euro.
Dieses Missverhältnis legt den Schluss nahe, dass die gesparten Mittel nicht effektiv – also rentabel – angelegt werden. Experten raten zu mehr Sachwerten wie Immobilien und vor allem zu mehr Börsenengagement.
In der Zeit von Januar bis Juni hat der DAX so viel Boden gutgemacht wie selten zuvor. Um über 17 Prozent legte der deutsche Leitindex zu – was allerdings nach dem verkorksten Börsenjahr 2018 auch fällig war, für das ein Verlust von rund 18 Prozent zu Buche stand. Andere Indizes zeigen die gleiche Tendenz: So erklomm der US-Index S&P 500 im Juni ein neues Allzeithoch.
Dass es auch in der zweiten Jahreshälfte so fulminant weitergeht, darf indes bezweifelt werden. Nach wie vor hängt der US-chinesische Handelskonflikt wie eine Gewitterwolke über der Weltkonjunktur, der Brexit steht zu Halloween an, und viele Ökonomen sehen das Boom-Potenzial in den Industriestaaten als vorerst ausgereizt an. So prognostizierte der Commerzbank-Analyst Andreas Hürkamp im „Handelsblatt“: „Mittelfristig sind die Aussichten für die Gewinntrends nach zehn Jahren Aufschwung aber nur noch mäßig, so dass wir für August und September bei US-Aktien eine Korrektur erwarten.“ Kommt es dazu, dürfte auch der DAX mitgezogen werden. Allerdings wurde das Ende des Aufschwungs schon einige Male ausgerufen, wohingegen sich das Wachstum nach einigen Dellen in den letzten Jahren langfristig immer fortsetzte.
Die europäische Finanzmarktrichtlinie MiFID II sollte für mehr Transparenz sorgen und bessere Entscheidungsgrundlagen für Investments schaffen. Wie eine neue Studie belegt, für die Prof. Stephan Paul von der Bochumer Ruhr-Universität neben rund 3.000 Kunden auch mehr als 150 Sparkassen und Banken befragt hat, gelingt das nur bedingt. „Die Fülle der Pflichtinformationen überfordert und verunsichert die Kunden“, lautet ein Fazit des Autors. Und weiter: „Den hohen Kosten steht ein bestenfalls zweifelhafter und tendenziell sogar negativer Nutzen entgegen.“ Im Endeffekt würden viele Privatanleger durch die unüberschaubare Informationsvielfalt von den Kapitalmärkten abgeschreckt.
Die Bundesregierung hält die Maßnahmen dennoch für grundsätzlich zielführend und richtig. In einer Antwort auf eine FDP-Anfrage kontert sie: „Die Geeignetheitserklärung, die Ex-ante-Kosteninformationen sowie die Basisinformationsblätter nach der PRIIPs-VO ermöglichen es Kunden, Anlageentscheidungen auf einer besseren Grundlage zu treffen, und stellen aus Sicht der Bundesregierung grundsätzlich einen Nutzen für den Anleger dar.“ Ferner wird darauf verwiesen, dass die Evaluierung der Neuregelungen noch nicht abgeschlossen sei.
Nach seinem Höhenflug vor gut anderthalb Jahren, als er schon die 20.000-Dollar-Marke ins Visier nahm, stürzte der Bitcoin-Kurs jäh ab und kostete zeitweise weniger als 3.000 Dollar. Viele Investoren legten das Thema ad acta – schließlich hatten sich die Warnungen vor einem Strohfeuer bewahrheitet.
Nun aber scheint sich der Wind wieder zu drehen: Ende Juni stieg der Kurs der Kryptowährung auf über 11.000 Dollar und damit auf ein 18-Monats-Hoch. Wer sechs Wochen vorher eingestiegen war, konnte sich über eine Verdopplung seines Einsatzes freuen. Schon werden wieder Fantasien gesponnen wie beim letzten Hype: Warum sollten nicht auch 100.000 Dollar möglich sein?
Der neuerliche Aufschwung dürfte maßgeblich von Facebooks Plänen einer eigenen Digitalwährung namens Libra befeuert worden sein. Das gesamte Segment der Kryptowährungen und der Blockchain-Technologie hat damit eine Aufwertung erfahren. Für Privatanleger bleibt ein Engagement dennoch weiterhin in etwa so riskant wie eine Sportwette.
Die Insolvenz des Containerverleihers P&R sorgte für einen der größten Anlageskandale der letzten Jahrzehnte. Wie sich herausstellte, gab es viele der Container, die Investoren vermeintlich erworben und verleast hatten, gar nicht. Im Ringen um die eher spärliche Insolvenzmasse der Münchener Investmentgesellschaft zeichnet sich nun ein Einvernehmen zwischen Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé und den geprellten Anlegern ab.
Im April hatte Jaffé rund 80.000 Gläubigern einen Vergleichsvorschlag unterbreitet. Die ersten 30.000 Rückmeldungen sollen, wie Jaffé mitteilte, bereits eingetroffen sein. Insgesamt hat mehr als ein Drittel aller Gläubiger dem Vorschlag zugestimmt. „Diese sehr schnelle und ausschließlich positive Resonanz hat unsere Erwartungen übertroffen. Jetzt geht es darum, eine möglichst hohe Annahmequote für den Vorschlag zu erzielen“, kommentiert Jaffé den Rücklauf. Wird der Vorschlag angenommen – was erst im Herbst feststehen dürfte –, dann können 2020 die ersten Abschlagszahlungen erfolgen.
Was wäre aus 10.000 Euro bis zum 31. Dezember geworden, wenn man sie am 1. Januar letzten Jahres in gängige Assets investiert hätte? Bei Aktienanlagen lautet die Antwort in der Regel: eine vierstellige Summe. So hätte man mit US-Aktien ein Minus von 550 Euro verbucht und mit deutschen Titeln gar 1.830 Euro eingebüßt. Dazwischen rangieren Schwellenländer-Aktien, mit denen aus 10.000 Euro am Jahresende rund 8.700 Euro wurden. „Überraschungssieger“ in dieser Kategorie wurden eher exotische Assets: Wer kühn genug war, 10.000 Euro in jamaikanische Aktien zu investieren, konnte sich Ende Dezember über ein Plus von 3.050 Euro freuen.
Einen kleinen Preiszuwachs gab es beim Gold, mit dem man zum Jahreswechsel bei 10.300 Euro gestanden hätte. Die gleiche Marge verzeichneten auch Bundesanleihen. Einen Gewinn von 450 Euro konnten Währungsspekulanten einheimsen, die 10.000 Euro in US-Dollar gesteckt hatten. Schlimm traf es dagegen Bitcoin-Anleger: 10.000 Euro schrumpften mit der bekanntesten aller Kryptowährungen auf 2.700 Euro zusammen.
Im größten Anlageskandal der deutschen Geschichte, der Pleite des Containerleasing-Unternehmens P&R, macht Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé den Gläubigern Hoffnung auf erste Zahlungen im Jahr 2020. Ein wichtiger Meilenstein dafür wurde kürzlich erreicht, nämlich der Zugriff auf den Schweizer Ableger der Unternehmensgruppe. Dieser ist nicht insolvent und betreibt sein Geschäft einstweilen weiter. Die Erträge können also nun für die Entschädigung der rund 54.000 geprellten Anleger verwendet werden.
Der ambitionierte Zeitplan Jaffés wird allerdings dadurch durchkreuzt, dass die gerichtlichen Prüfungstermine auf den 29. Mai dieses Jahres verschoben wurden. Zuvor müssen die Forderungen und die Insolvenzmasse rechtssicher festgestellt werden. Wichtiger als der genaue Zeitpunkt dürfte für die Anleger ohnehin sein, dass überhaupt nennenswerte Auszahlungen erfolgen. Und dass nicht noch zu Unrecht erhaltene Gelder – die nicht aus operativem Geschäft, sondern in Schneeballsystem-Manier von Neuanlegern stammten – rückerstattet werden müssen. Zumindest in Einzelfällen dürfte das rechtlich möglich sein, wenn auch die Insolvenzverwalter „nach derzeitiger Einschätzung“ keinen Anlass dazu sehen.